Vertragsrecht

Unter dem Überbegriff "Vertragsrecht" versteht man die rechtlichen Beziehungen zwischen zwei oder mehreren Vertragsparteien. Auf die Vertragsgestaltung sollte jedes Unternehmen Wert legen. Im Streitfall kommt es auf den Vertragsinhalt an.Aus Beweisgründen sollten Sie Ihre Verträge schriftlich fixieren. Entscheidend ist, dass sämtliche Konstellationen berücksichtigt und gesetzlich zulässige Lösungen gefunden werden.

Auf Wunsch entwickeln wir für Sie Verträge oder überprüfen vorhandene Entwürfe. Neben der Vertragsgestaltung unterstützen wir Sie bei der Geltendmachung von Rechten aus bestehenden Verträgen sowie bei der Rückabwicklung von Verträgen.