Reiserecht

Das Reiserecht betrifft die Rechtsbeziehungen zwischen dem Reiseveranstalter und dem Reisenden. Es bezieht sich nur auf Pauschalreisen. Diese liegen vor, wenn mindestens zwei der nachfolgend genannten Leistungen zu einem Gesamtpreis angeboten werden, wobei der Anbieter die Erbringung in eigener Verantwortung übernimmt und keine der Leistungen eine nur ganz untergeordnete Bedeutung haben darf.

Bei den Leistungen handelt es sich um:
- Beförderung
- Unterbringung
- andere touristische Leistungen

Im Gegensatz dazu werden Individualreisen nicht vom Reiserecht im engeren Sinne erfasst. Vielmehr kommt hier regelmäßig Kauf-, Werk - oder Mietvertragsrecht zur Anwendung. Wir beraten Sie umfassend über Ihre Rechte vor, während und nach Reiseantritt. Bei gerichtlichen Auseinandersetzungen stehen wir Ihnen gern zur Seite.

 

Weitergehende Informationen finden Sie auf unserer Internetseite www.reiserecht-berlin.de