Markenrecht

Markenrecht

Marken sind Kennzeichnungsmittel für Waren und Dienstleistungen eines Unternehmens. Marken verkörpern den „Goodwill“ eines Unternehmens und haben einen wirtschaftlichen Wert. Viele Verbraucher setzen auf Markenprodukte.

Daher kommt es insbesondere bei Onlineauktionen vermehrt zu Verstößen gegen Wort- und Bildmarken, da Dritte vom wirtschaftlichen Potenzial einer Marke profitieren wollen und die fremde Marke rechtswidrig benutzen.

Als Marke können gem. § 3 Abs.1 MarkenG alle Zeichen, insbesondere Wörter einschließlich Personennamen, Abbildungen, Buchstaben, Zahlen, Hörzeichen, dreidimensionale Gestaltungen einschließlich der Form einer Ware oder ihrer Verpackung sowie sonstige Aufmachungen einschließlich Farben und Farbzusammenstellungen geschützt werden, die geeignet sind, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden.

Marken müssen graphisch darstellbar sein. Es gibt Wortmarken und Bildmarken.

Markenschutz gibt es auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene.

Unsere Kanzlei berät Sie bei allen Fragen im Zusammenhang mit der Schutz- und Eintragungsfähigkeit einer Marke.

Wir übernehmen für Sie die Markenanmeldung. Im Zeitalter des Internets ist anzuraten, den Markenschutz über das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland hinaus zu erstrecken.

Da der Markenschutz nach 10 Jahren endet, gilt es den Markenschutz zu verlängern. Wir unterstützen Sie gegenüber dem Patent- und Markenamt bei der Verlängerung der Schutzdauer.

Der Markeninhaber hat Ansprüche auf Unterlassung (§14, 15 MarkenG), Schadensersatz nach § 14 Abs. 6 und 7 MarkenG und Auskunftserteilung gem. § 19 MarkenG bei unberechtigter Nutzung seiner Marke durch einen Dritten.

Im Falle des Erhalts einer markenrechtlichen Abmahnung sollte unbedingt ein Rechtsanwalt eingeschaltet werden, da es sehr oft vorkommt, dass die Abmahnungen unberechtigt sind.


In Streitigkeiten wegen Markenverletzung ist anerkannt, dass dem Abmahnenden gegen den Abgemahnten ein Kostenerstattungsanspruch zusteht. Die Rechtsanwaltskosten für eine Abmahnung hat daher der Verletzer zu tragen.