Erbrecht

Im Erbrecht geht es um die rechtlichen Beziehungen zwischen dem Erblasser und den Erben. Wir überprüfen die Wirksamkeit von letztwilligen Verfügungen (z.B. Testament und Erbvertrag), stellen für Sie fest, wer zu welchen Teilen an der Erbschaft beteiligt ist und setzen Ihre Ansprüche, insbesondere Pflichtteilsansprüche, durch. Auch die Abfassung von Testamenten und Erbverträgen übernehmen wir gern für Sie. Unternehmen unterstützen wir bei der Regelung der Unternehmensnachfolge. Ein weiteres wichtiges Beratungsfeld, sind die Rechte des Erben innerhalb einer Erbengemeinschaft.